Diät & Essen

EU verbietet Weißmacher E171: Hersteller dieser Produkte müssen sich umstellen

Das Wichtigste

  • Weißmacher E171, bekannt als Titandioxid, ist seit August in der EU verboten.
  • E171 ist in vielen Lebensmitteln und Kosmetika enthalten.
  • Hersteller müssen sich jetzt umstellen.

Der Inhaltsstoff Titandioxid wird von vielen Lebensmittelforschern bereits seit einiger Zeit sehr kritisch gesehen. Ein Teil des Stoffes wird als Nanopartikel verwendet. Das gilt als besonders schädlich, da diese sich aufgrund ihrer geringen Größe in bestimmten Organen anreichern können. Es besteht außerdem der Verdacht, dass E171 das Erbgut schädigen kann.

Aufgrunddessen ist der Stoff inzwischen seit dem 1. August in der EU als Lebensmittelzusatz verboten, wie der Bayrische Rundfunk schreibt. Genutzt wurde der Stoff vor allem, um Produkte heller zu machen. Verwendet wird es unter anderem in Mozzarella, Mayonnaise, in Backwaren, aber auch in Suppen, Soßen, in bestimmten Süßigkeiten wie Marshmallows oder in Kosmetika. In den Kosmetik-Artikeln darf der Stoff hingegen weiter verwendet werden.

E171 wird verboten: Vorhandene Produkte dürfen noch abverkauft werden

Wichtig für Hersteller: Produkte, die bis zu 7. August produziert wurden, dürfen im Handel trotz enthaltenem E171 noch abverkauft werden. Für die Produzenten heißt es aber auch, dass man sich umstellen muss. Bei der Herstellung muss auf den Weißmacher ab sofort verzichtet werden – sonst könnte sogar ein Verkaufsverbot drohen.

Auch bei den Supermärkten und Discountern könnten in Folge Engpässe drohen, wenn bestimmte Hersteller sich nicht rechtzeitig genug umstellen. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie gut der Lebensmitteleinzelhandel auf das Verbot reagiert.

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Das Original zu diesem Beitrag „EU verbietet Weißmacher E171: Hersteller dieser Produkte müssen sich umstellen“ stammt von chip.de.

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